Arten der Mitgliedschaft

In unserer Satzung haben wir zwei Arten von Mitgliedschaften definiert: Die ordentliche Mitgliedschaft und die Fördermitgliedschaft. Im Folgenden möchten wir Ihnen die Unterschiede kurz erläutern. Grundsätzlich gilt, wer den Verein: 

  • rein monetär unterstützen möchte: Fördermitgliedschaft
    • z.B.: Unternehmen, Praxen etc., aber auch Privatpersonen
  • Wer den Verein monetär und persönlich unterstützen möchte: Ordentliche Mitgliedschaft
    • hauptsächlich Privatpersonen

Ordentliche Mitgliedschaft

Die ordentliche Mitgliedschaft kann nur eine natürliche Person (z.B. Einzelpersonen oder Familien) erlangen (vgl. § 4 Abs.1 Satzung). Ordentliche Mitglieder haben Anspruch auf Rat und Unterstützung durch den Verein im Rahmen seiner Möglichkeiten (vgl. § 6 Abs. 1 Satzung).

Fördermitgliedschaft

Die Fördermitgliedschaft können juristische (z.B. Unternehmen) und natürliche Personen erlangen, diese besitzen allerdings kein Antrags- und Stimmrecht, ihnen wird lediglich ein Besuchs- sowie Rederecht auf der Mitgliederversammlung eingeräumt (vgl. § 4 Abs. 2 Satzung).

Fördermitglieder und Partnerschaften

Wir bedanken uns ganz herzlich bei unseren Fördermitgliedern für ihre Unterstützung! 

Logo

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.