Arten der Mitgliedschaft
In unserer Satzung haben wir zwei Arten von Mitgliedschaften definiert: Die ordentliche Mitgliedschaft und die Fördermitgliedschaft. Im Folgenden möchten wir Ihnen die Unterschiede kurz erläutern. Grundsätzlich gilt, wer den Verein:
- rein monetär unterstützen möchte: Fördermitgliedschaft
- z.B.: Unternehmen, Praxen etc., aber auch Privatpersonen
- Wer den Verein monetär und persönlich unterstützen möchte: Ordentliche Mitgliedschaft
- hauptsächlich Privatpersonen
Ordentliche Mitgliedschaft
Fördermitgliedschaft
Die Fördermitgliedschaft können juristische (z.B. Unternehmen) und natürliche Personen erlangen, diese besitzen allerdings kein Antrags- und Stimmrecht, ihnen wird lediglich ein Besuchs- sowie Rederecht auf der Mitgliederversammlung eingeräumt (vgl. § 4 Abs. 2 Satzung).