In unserer Satzung haben wir zwei Arten von Mitgliedschaften definiert: Die ordentliche Mitgliedschaft und die Fördermitgliedschaft. Im Folgenden möchten wir Ihnen die Unterschiede kurz erläutern. Grundsätzlich gilt, wer den Verein:
Die Fördermitgliedschaft können juristische (z.B. Unternehmen) und natürliche Personen erlangen, diese besitzen allerdings kein Antrags- und Stimmrecht, ihnen wird lediglich ein Besuchs- sowie Rederecht auf der Mitgliederversammlung eingeräumt (vgl. § 4 Abs. 2 Satzung).
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