Arten der Mitgliedschaft

In unserer Satzung haben wir zwei Arten von Mitgliedschaften definiert: Die ordentliche Mitgliedschaft und die Fördermitgliedschaft. Im Folgenden möchten wir Ihnen die Unterschiede kurz erläutern. Grundsätzlich gilt, wer den Verein: 

  • rein monetär unterstützen möchte: Fördermitgliedschaft
    • z.B.: Unternehmen, Praxen etc., aber auch Privatpersonen
  • Wer den Verein monetär und persönlich unterstützen möchte: Ordentliche Mitgliedschaft
    • hauptsächlich Privatpersonen

Ordentliche Mitgliedschaft

Die ordentliche Mitgliedschaft kann nur eine natürliche Person (z.B. Einzelpersonen oder Familien) erlangen (vgl. § 4 Abs.1 Satzung). Ordentliche Mitglieder haben Anspruch auf Rat und Unterstützung durch den Verein im Rahmen seiner Möglichkeiten (vgl. § 6 Abs. 1 Satzung).

Fördermitgliedschaft

Die Fördermitgliedschaft können juristische (z.B. Unternehmen) und natürliche Personen erlangen, diese besitzen allerdings kein Antrags- und Stimmrecht, ihnen wird lediglich ein Besuchs- sowie Rederecht auf der Mitgliederversammlung eingeräumt (vgl. § 4 Abs. 2 Satzung).

Fördermitglieder und Partnerschaften

Wir bedanken uns ganz herzlich bei unseren Fördermitgliedern für ihre Unterstützung! 

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